Infos zum Energieausweis

Häuser brauchen jetzt einen Pass: Der Energieausweis für Gebäude.

Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Ausschließlich Denkmäler sind von der Verpflichtung, einen Energieausweis vorlegen zu müssen, ausgenommen.

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen die meisten. Was die eigene Wohnung jedoch an Energie verbraucht, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft darüber.

… für Hauseigentümer

Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Der Ausweis zeigt die energetischen Mängel des Hauses auf und erläutert, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.

… für Mieter und Käufer

Handelt es sich um einen „Energiefresser“ oder ein „sparsames Haus“? Der Energieausweis informiert Sie noch vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und hilft verschiedene Angebote am Markt zu vergleichen.

Wir beraten Sie und helfen Ihnen diese und viele weitere Fragen zum Energieausweis zu beantworten, um Ihre individuelle Lösung zu finden. Rufen sie einfach an unter 05284 – 94420, oder schreiben sie uns eine E-Mail an info@lange-malermeister.de

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